Beantragung und Erneuerung der Lizenz zur Haltung von potenziell gefährlichen Tieren.
Wir stellen Ihnen das Zertifikat im gleichen Moment aus.
Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis und, falls notwendig, Ihre Brille.
Die Fotos machen wir für Sie kostenlos.
Potentiell gefährliche Tiere
Gemäß der Gesetzgebung, als potenziell gefährliche Rassen eingestuft sind:
- Pit Bull Terrier
- Staffordshire Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Tosa Inu
- Akita Inu
Andere Rassen können in Einzelfällen, je nach Einschätzung der zuständingen Behörde, auch in diese Kategorie fallen.
Erforderliche Unterlagen:
- DNI/NIE (Spanischer Personalausweis)
- Brille, falls nötig.
Die Fotos sind in unserem Zentrum gemäß den Auflagen des Gesetzgebers kostenlos elektronisch verfügbar. Darüber hinaus bekommen sie einen Gutschein über weitere 5 Fotos.
Häufige Fragen
- Kraftvoll, stark und robustes Aussehen. Hohe Beweglichkeit, Kondition und Ausdauer.
- Starker Charakter
- Kurzes Fell
- Brustumfang zwischen 60 und 80 cm, Rückenhöhe zwischen 50 und 70 Zentimetern und mehr als 20 kg Gewicht.
- Großer Kopf, robuster, breiter und großer Schädel. Großer und starker Kiefer, robustes, breites und tiefes Maul.
- Breit, Muskulös und kurzer Hals.
- Volljährigkeit
- Keine schweren Vorstrafen zu haben und nicht gerichtlich ausgeschlossen zu sein von der Haltung Potenziell gefährlicher Tiere
- Nicht gemäß Absatz 13 Artikels 3 des Gesetzes 50/1999 verurteilt zu sein. Die Lizenz kann beantragt werden falls die Sanktion nicht mehr gültig ist.
- Die ärztliche Untersuchung für den Besitz von potenziell gefährlichen Tieren durchführen.
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten von nicht weniger als 120.000 €.
- Tragen Sie immer die administrative Lizenz und Registrierung des Tieres.
- Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
- An öffentlichen Orten, müssen Hunde mit einer nicht einziehbaren Leine von weniger als 2 Metern angeleint sein. Nicht mehr als ein Tier gleichzeitig.
- Die Tiere sollten angeleint bleiben wenn kein sicherer Haltungsort vorhanden ist.
- Züchter und Trainer dieser Tiere müssen über geeignete Einrichtungen verfügen.
- Der Verlust des Tieres muss innerhalb einer Frist von höchstens 48 Stunden mitgeteilt werden.