Beantragung und Erneuerung von Kranführerscheinen.
Wir stellen Ihnen das Zertifikat im gleichen Moment aus.
Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis und, falls notwendig, Ihre Brille.
Die Fotos machen wir für Sie kostenlos.
Kräne
Laut des Gesetzes RD 836/2003 (27. Juni) für Turmkräne und RD 8/837/2003 (27. Juni) für Mobilkräne werden Kranführerscheine von der zuständigen Amtsstelle der Lokalregierung der Balearen ausgestellt.
Im CMR stellen wir die dazu benötigten Ärztlichen Atteste aus.
- Turmkran: Schwenkkrahn dessen Arm mit einem nicht beweglichen vertikalen Turm verbunden ist.
- Mobilkran: Kran dessen Arm an einem selbstbetriebenen Fahrzeug verankert ist welches sich auf öffentlichen Strassen und/oder Land bewegen kann.
Erforderliche Unterlagem:
- DNI/NIE (Spanischer Personalausweis)
- Brille, falls notwendig
Die benötigen Fotos sind in unserem Zentrum gemäß den Regeln des Gesetzgebers kostenlos elektronisch verfügbar. Darüber hinaus bekommen sie einen Gutschein über weitere 5 Fotos.
Häufige Fragen
- Volljährigkeit
- Abgeschlossene Schulausbildung
- Bestandene Ärztliche Prüfung
- Bestandene teoretische und praktische Prüfung
- Volljährigkeit
- Abgeschlossene Schulausbildung
- Bestandene Ärztliche Prüfung
- Bestandene teoretische und praktische Prüfung